Rund um das Thema Pflege

Welche Formen der stationären Pflege gibt es? Wie beantrage ich Pflegeleistungen? Was bedeuten die fünf Pflegegrade? Wie setzen sich die Kosten im Pflegeheim zusammen? Antworten und wichtige Informationen finden Sie hier.

Formen der stationären Pflege

Kurzzeitpflege

Bei der Kurzzeitpflege wird die pflegebedürftige Person vorübergehend in einer Einrichtung betreut – zum Beispiel nach einer Operation im Krankenhaus oder wenn die Pflege zu Hause kurzfristig nicht möglich ist.

Teilstationäre Pflege

Bei der teilstationären Pflege lebt die pflegebedürftige Person weiterhin zu Hause. Tagsüber (Tagespflege) oder nachts (Nachtpflege) erhält sie Betreuung in einer Einrichtung.

Vollstationäre Pflege

Bei der vollstationären Pflege wohnt die pflegebedürftige Person dauerhaft in einem Pflegeheim. Dort übernimmt das Personal die umfassende Pflege und Betreuung.

Das Pflegestärkungsgesetz

Seit 2017 gibt es statt der drei Pflegestufen fünf Pflegegrade. Diese zeigen, wie viel Unterstützung eine Person benötigt. Maßgeblich ist dabei der Grad der Selbstständigkeit: Was kann die Person noch alleine erledigen und wobei braucht sie Hilfe?

Die Pflegegrade

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Ausführliche Informationen zur Begutachtung und Berechnung der Pflegegrade finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit:
www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegrade.html

Beantragung von Pflegeleistungen

Wer Pflegeleistungen in Anspruch nehmen möchte, stellt einen Antrag bei der Pflegekasse seiner Krankenkasse. Antragsteller können auch Familienangehörige, Nachbarn oder Bekannte sein, wenn sie dazu bevollmächtigt wurden.

Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen unabhängigen Gutachter, die Pflegebedürftigkeit zu prüfen.

Privat Versicherte stellen ihren Antrag bei ihrer Versicherung. Die Begutachtung erfolgt dann durch den Medizinischen Dienst Medicproof.

Zusammensetzung der Heimentgelte

Die Kosten für einen Pflegeplatz setzen sich zusammen aus Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.

Die Pflegeversicherung übernimmt dabei einen Anteil der Pflegekosten. Sollten die eigenen Mittel nicht ausreichen, kann zusätzlich finanzielle Unterstützung bei den Sozialbehörden beantragt werden.

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